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, damit wir auch Ihnen weiterhin ein abwechslungsreiches Kultur- und Musikangebot bieten können!
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt
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und kann direkt auf unser Vereinskonto eingezahlt werden. Der
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berechtigt Sie, sämtliche öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen auf Schloss Prösels zu besuchen
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Die Spende, wie vom Art. 13, der Gesetzesverordnung Nr. 460/97 vorgesehen:
• ist vom persönlichen Einkommen (Einkommenssteuer) für einen Betrag, von 19% der Spende, berechenbar auf maximal 2,065.83 € (Art. 15, Absatz 1 Buchstabe i-bis) des DPR 917/1986) abzugsfähig.
• ist vom Unternehmensergebnis für einen nicht höheren Betrag von 2.065,83 € oder 2% des Unternehmensergebnisses (Art. 100 Absatz 2 a) und h) des DPR 917/1986) abzugsfähig.
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